
Einrichtung
7. Okt. 2024
25. April 2014
Nachdem mich wie immer meine Abendlichen Gespräche hatte, wurde ich darauf hingewiesen, das eine Steuernummer, nicht ins Impressum gehört. Ja, aber das machen doch viele? Naja, viele liegen falsch. Es gibt viele Unternehmen, die im Internet, ihre Steuernummer im Impressum anprangern und preisgeben. Dies ist jedoch ein unnötiges und teils gefährliches Unterfangen. Die Steuernummer ist […]

Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer, Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.§14 UStG Link hinzu. Wer eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach §139c AO hat, muss diese angeben, wer diese und keine USt.-ID-Nummerhat, braucht hier gar nichts angeben. Bei Rechnungen jedoch, MÜSSEN sie jedoch eines von beiden angeben, natürlich hier bevorzugt die USt-ID-Nummer.
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