Die Steuernummer gehört NICHT ins Impressum!

25. April 2014

Nachdem mich wie immer meine Abendlichen Gespräche hatte, wurde ich darauf hingewiesen, das eine Steuernummer, nicht ins Impressum gehört. Ja, aber das machen doch viele? Naja, viele liegen falsch. Es gibt viele Unternehmen, die im Internet, ihre Steuernummer im Impressum anprangern und preisgeben. Dies ist jedoch ein unnötiges und teils gefährliches Unterfangen. Die Steuernummer ist […]

Die Steuernummer gehört NICHT ins Impressum!
Nachdem mich wie immer meine Abendlichen Gespräche hatte, wurde ich darauf hingewiesen, das eine Steuernummer, nicht ins Impressum gehört. Ja, aber das machen doch viele? Naja, viele liegen falsch. Es gibt viele Unternehmen, die im Internet, ihre Steuernummer im Impressum anprangern und preisgeben. Dies ist jedoch ein unnötiges und teils gefährliches Unterfangen. Die Steuernummer ist vergleichbar, mit einem Pin oder einem Code zur Steuerakte. Das Finanzamt versucht zwar, die Identifikationen zu überprüfen, nur ist das so ähnlich wie der Adressabgleich per Telefon als Identifikationsverfahren. Datenschutz ist und bleibt ein Fremdwort in vielen Bereichen. §5 Nr.6 TMG und §14 UStG verursachen eine Verwechslung. §5 Nr.6 TMG
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer, Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
§14 UStG Link hinzu. Wer eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach §139c AO hat, muss diese angeben, wer diese und keine USt.-ID-Nummerhat, braucht hier gar nichts angeben. Bei Rechnungen jedoch, MÜSSEN sie jedoch eines von beiden angeben, natürlich hier bevorzugt die USt-ID-Nummer.

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