Künstlernamen

Künstlernamen

1. Welcher Namen?
2. Gründe
3. Die Pseudonym Beantragung beim Amt
   3.1 Bedingungen/Zeitpunkt
   3.2 Was ich mitbringen muss
   3.3 Kosten
   3.4 Rechte
4. Der Markenrechtliche Schutz
   4.1 Bedingungen
   4.2 Eintragung
   4.3 Kosten
   4.3 Rechte

1. Welcher Name?
Also ein Künstlername sollte schon eindeutig sein und möglichst Unique, es geht aber auch anderst.
Als Beispiel gibt es Politiker, Filmstars und natürlich auch Sänger:

  • Anis Mohamed Youssef Ferchichi alias Bushido
  • Ex-Präsident Bill Clinton hieß früher William Jefferson Blythe
  • Dieter Thomas Heck heißt richtig Carl Dieter Heckscher
  • Schauspielerin Meg Ryan ist Margaret Mary Emily Anne Hyra.
  • Pamela Anderson soll eigentlich Barbara Rose Kopetski heißen.
  • Sänger Bono von der Band U2 heißt Paul David Hewson.
  • Hau-Drauf Bud Spencer ist Carlo Pedersoli und..
  • Christopher John Davison: Chris de Burgh gefällt ihm besser.
  • Als Marshall Bruce Mathers III wollte der Rapper Eminem nicht auftreten.
  • u.v.m.

Der Künstlername hat ein bisschen etwas davon, sich seinen eigenen Namen auszusuchen.
Ihr sucht ihn nur für längere Zeit aus und sollte gewählt sein, so kann es sein das er auch Nachteile bringt wenn man sich als DJ,Schwester(Möchtegern Nonnen,Yoga Lehrer etc.) oder ähnliches bennent.
So kann es passieren das ein Polizist bei jemanden genauer hinschaut als bei den anderen.

2. Gründe

Es gibt viele Gründe weshalb man sich einen Künstlernamen zulegen möchte bzw. sollte.
Natürlich einmal um einen Allerweltsnamen klangvoller zu gestalten, eine Verwechslung mit einem bereits existierended Künstlers zu vermeiden.
Dann gibt es die Form der Decknamen,daher aus Furcht vor Skandalen oder Furcht vor Verfolgung.
Immer wieder gibt es Leute die dies Zu Recht zum Schutz der eigenen Privatsphäre macht. (Atze Schröder geht bis vor das Gericht bei Nennung seines bürgerlichen Namens in den Medien)
Auch interessant ist der Einsatz eines Pseudonyms als Bestandteil des künstlerischen oder gedanklichen Ausdrucks(Sido)
Ebenso gibt es Namen die in manchen Ländern kaum aussprechbar sind, daher werden diese vereinfacht.
Und was es bei mir unter anderem auch trifft ist der Wunsch nach Individualität und Originalität.
Also wie ihr sehr gibt es allerlei Gründe sich einen Künsternamen zu geben.

Es geht hier bei darum, sich wirklich als Künstler vermarkten zu können und nicht darum mit diesem rumzuprahlen.

3. Die Pseudonym Beantragung beim Amt

Ihr solltet nicht gänzlich unvorbereitet hingehen, daher habe ich auch eine Liste mit Bedingungen erstellt, ebenso was man mit zum Amt mit nehmen sollte.

3.1 Bedingungen / Zeitpunkt

Diese sind klar, ihr solltet euch mit dem Namen identifizieren können.
Daher “Beweismittel” sicher stellen, das kann von einem Flyer von seiner Ausstellung, über die Webseite bis hin zu Merchadising sein.
Am besten ist es, wenn du ihn ein paar Monate vor dem Ablauf deines Ausweißes beantragst.
Und natürlich sollte auch schon eine gewisse Zeit vergangen sein, seit du diesen Namen trägst, denn du musst die nächsten Jahre mit dem Namen leben und es bringt ganz und gar nichts wenn du ihn ständig wechselst.
Manche Städte verlangen einen Nachweis, dass man unter dem Künstlernamen überregional bekannt ist

Ansonsten wüsste ich nun keine weiteren Bedingungen.
Man muss dem Amt glaubhaft machen, das man diesen Namen hat kurz gefasst.

3.2 Was ich mitbringen muss

Die sichergestellten Beweismittel, Zeit, Geld und Personalausweiß natürlich.
Also am besten immer schriftliches und immer mit deinem Künstlernamen und nicht deinem bürgerlichen.

  • Hier aber mal eine Zusammenfassung was alles gut wäre:
  • Flyer und Plakate, möglichst Unterschiedliche Locations(Ausstellungen,Messen,Veranstaltungen etc.)
  • Zeitungsberichte mit in denen du mit deinem Künstlernamen genannt wirst.
  • Ausdruck der SocialCommunity-Seite mit der kurzen URL deines Künstlernamens(Am besten mit der Vanity-URL von facebook.com/Huskynarr, it-talent.de/Huskynarr)
  • Unterlagen zu deiner Domainanmeldung
  • Bescheinigungen von Messen, Konferenzen, Workshops und jeglichen ähnlichen Veranstaltungen
  • Gewerbeanmeldung

3.3 Kosten

Der Eintrag ist fast kostenfrei, die Eintragung ist kostenlos, dennoch müsst ihr je nach dem euren neuen Personalausweiß zahlen.

Antragstellende Person ab 24 Jahren 28,80 Euro (10 Jahre gültig)
Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 Euro (6 Jahre gültig)

3.4 Rechte

Nach der Eintragung hat man das Recht mit diesem Namen angesprochen zu werden, daher kann man dies auch verlangen.
Ich persönlich finde es immer nett, wenn jemand mit DU kommt und mich nicht kennt. Statt das ich dann sagen muss ich bin der Herr so und so kann ich auch sagen, hey ich bin Huskynarr.
Da bekomme ich richtig Lust zu Leuten zu gehen und dann zu sagen entweder siezen sie mich oder nennen mich Huskynarr.
Das ganze bezieht sich auf den Schutz für das Urheberrecht bzw. Namensrecht gemäß §12 BGB.

§ 12 Namensrecht
Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.

Der Künstlername gilt hierbei aber auch als rechtliche Person.
So ist es möglich das man rechtsverbindlich Verträge mit ihm unterschreibt und oder gar auf diesen Namen verklagt werden kann.
Laienhaft formuliert, man stellt eine 2. Rechtspersönlichkeit dar.
Einge Ausnahme ist unter anderem die Eintragung als Eigentümerim Grundbuch, dennoch kann man hier den Künstlernamen dem Familiennamen hinzufügen.

Dies löst auch das Problem der Beweisbarkeit im Streitfall. Das gilt vor allem im Streitfall um das Urheberrecht und Namensrecht, da man hier zu erst war.

Ein Schutz auf Copyright oder ähnliches, hat man jedoch nicht.
Um einen Künstlernamen deshalb dauerhaft für sich in Anspruch nehmen zu können, sollte man die Eintragung als Marke(4) in Betracht ziehen.

Seinen Künstlernamen kann man auch etwas besser schützen, in dem man zum Beispiel sich eine Domain mit dem Künstlernamen holt, für den Internationel Markenschutz & Co. Empfehle ich deine .com Adresse.

4. Der Markenrechtliche Schutz

Um den Namen Markenrechtlich schützen zu lassen muss man zum Deutschen Patent&Markenamt.
Dieser Schritt sollte noch genauer überlegt sein als der einfache Künstlername im Personalausweiß. Denn hier ist es ein wesentlicher Mehraufwand sowie mit mehr Kosten verbunden.
Hier handelt die Behörde komplett im eigenen Ermessen.
Ich nenne mit Absicht Markenrechtlich, da dies das wohl geeigneteste Methode ist seinen Namen Rechtlich schützen zu lassen.

4.1 Bedingungen

Diese sind wie bei den oben genannten Bedingungen für den Künstlernamen.
Jedoch gilt zu beachten, das niemand diese Marke eingetragen hat und je nach dem ob diese International verwendet wird.
So ist es möglich sich Marke0815 in Deutschland registrieren zu lassen, obwohl es diese in Frankreich gibt, solange kein Internationales Recht vorliegt.
Das heist, entweder jedes der 27 Mitgliedsstaaten der EU einzelnd oder als Gemeinschaftsmarke.
Theoretisch ist auch eine Bildmarke möglich, jedoch trifft für die meisten hier die Wortmarke zu.

Eine Übersicht der Nationalen Formular und eine der Internationalen sind bei der DPMA erhältlich.

4.2 Eintragung

Man holt sich einfach die benötigten Formulare und schickt diese ausgefüllt per Fax oder Post dort hin.
Am besten einfach vorab direkt bei der Behörde informieren, da alleine das Standard Formular 5 Seiten hat.
Als Vergleich, der Personalausweis 1.

4.3 Kosten

Die Länge eines Patents ist begrenzt auf 10 Jahre.
Das Standardpatent kostet 300€, eine Verlängerung in 10 Jahren, für weitere 10 Jahre 750€.
Bei der Internationalen Anmeldung kommen zusätzlich 180€.

Da dies eine lange Prozedur und Verfahren ist, kann es auch sein das Sonderkosten bis max. 100€ auf sie zukommen.

Eine komplette Übersicht der Gebühren gibt es auch beim DPMA.
Wichtig ist auch, es gibt Keine Rückerstattung bei Rücknahme des Antrags.

4.3 Rechte

Bei den Rechten ist dies nun ebenso eine ganz andere Welt.
Wenn ein Dritter, die Marke unzulässig nutzt, gibt es eine Vielzahl von Rechten die in Kraft treten.
Die bekanntesten sind Unterlassungsverfügungen und Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Rechteverletzer.
Es gibt aber wohl weit aus mehr Rechte.

Sinnvoll ist hier auch eine außergerichtliche Lösung in Form von Lizensen etc..

Es ist ein intensiver Schutz, da der Rechteverletzter immer sofort reagieren sollte, da dies sonst sehr teuer werden kann.
Hier kann es sogar dazu kommen das als Beispiel § 146 MarkenG in Kraft tritt und Zollbehörden Gegenstäände beschlagnahmen müssen.

So ich hoffe ich habe euch etwas geholfen.
Dennoch vorher beim Amt anrufen ist immer besser, wenn ihr Tipps, Kritik oder Hinweise habt, Kommentar System ist da.