Wann kann ich eine Hausdurchsuchung bekommen?
Jederzeit! Heutzutage reicht der Anfangsverdacht aus. Dieser ist so gering, dass wirklich jeder eine Hausdurchsuchung bekommen kann.
Hier gibt es verschiedene Szenarien.
Einmal das man selbst eine Straftat begangen hat, einmal das ein Polizist was beiläufig mitbekommt und natürlich der schlimmste Fall, man wird verpfiffen weil man ein kleines Delikt hatte.
Sogar eine unbeschriftete CD im Auto, bei einer simplen Führerscheinkontrolle reicht aus das Tage später die Polzei anrückt.
Eventuell kann es auch sein das deine Kontaktdaten bei jemanden sind, der in illegale Machenschaften verwickelt ist.

Wer unterschreibt den Haft/Durchsuchungsbefehl?
Die meisten Ermittlungsrichter sind leider meist überfordert (sind auch nur Menschen) und schauen manchmal nicht genau hin. So unterschreibt er diesen und du hast ein Problem.(Alleine wegen dem Zeitaufwand).

Was tun wenn Post von der Polizei kommt?
Falls Post kommt, z.B. eine Einladung vor die Polizei: man muss den Termin NICHT wahrnehmen – niemand ist verpflichtet bei der Polizei zu erscheinen ( bei Vorladung von Staatsanwalt gilt dies nicht!). Es ist nur von Vorteil wenn man wirklich unschuldig ist und ehrlich sein kann ohne sich selbst einer Straftat zu bezichtigen.

Zu welcher Zeit kommen sie dich besuchen?
Meist kommen sie zwischen 6-9. Die Polizei versucht sich vorher auch genauer zu informieren, wann du wach bist um einen Überraschungseffekt zu erzielen. So möchten sie verhindern das du Daten löscht oder verschlüsselst.

Wie sehen die Einsatzkräfte aus?
Sehr Abhängig von der Art der Gefährung, des Verdachts bzw. der Beschuldigung.
Bei einer Straftat wie Internetkriminalität kommen die Ermittler in Zivil.
Sollte man Waffen und Drogen vermuten, kann es sein das sie schon bereits mit Schutzweste und Panzerung kommen.
Bei den ziemlich heftigen Fällen mit Sprengstoff Verdacht(Bsp. Sprengstoff Communitys oder Terrorverdacht) kommen hier sehr unterschiedliche Beamte.
Darunter können normale Polizei, Zivile, Sondereinsatzkräfte(GSG9, SEK) sowie eine Sondereinheit der USBV Abteilung des LKA.
USBV: Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung

Sie klopfen an, was nun?
Wenn man nicht aufmacht holen sie den Schlüsseldienst, wenn sie den nicht schon dabei haben. Bei ganz schlimmen Straftaten tritt die Polizei die Tür auch ein! Meistens bleibt aber noch genug Zeit um z.B. den Rechner runterzufahren (Verschlüsselung aktiv), Drogen das Klo runter zu spülen oder Beweise zu verbrennen/vernichten.*
Wie ihr wisst, ist dies aber strafbar! Lediglich das Herunterfahren ist legal, da es keine aktive Hinderung der Justiz ist.
Die Tür sollte man aber trotzdem aufmachen. Man könnte ja auch aufm Klo oder im Keller gearbeitet haben. Die meisten Polizisten akzeptieren diese Ausreden.

Nicht zuhause und jetzt?
Die Beamten brechen in der Regel die Tür auf und gehen ein großes Risiko ein, da du kein Zeuge bist. Deswegen klingeln sie gerne auch vorher an oder schauen ob bei dir Aktivität ist.
Nun greift mein Hund an, was passiert? Im schlimmsten Fall erschießen die Polizisten deinen Hund.
Das dürfen sie nur, wenn ihr eigenes Wohl gefährdet ist. Im Normalfall versuchen sie den Hund zu beruhigen bzw. in ein isoliertes Zimmer zu sperren.

Die Türe ist nun auf, doch was nun?
Er muss dir erst einmal den Durchsuchungsbefehl geben, denn er darf nicht sofort hinein. Man hat hierbei verschiedene Rechte, bevor die Polizisten ins Haus dürfen.
Wenn man ganz hart ist, kann man den Polizisten sagen sie sollen erstmal auf der Treppe warten bis man sein Recht vollzogen hat.
Besser wäre natürlich die Küche … ein Kaffee beruhigt die Gemüter oft.
Denkt daran, es sind auch nur Menschen mit denen man reden kann.(Nur aufpassen was man sagt.)
Ansonsten sollte man nur Name, GeburtsdatumSobald alles abgeklärt ist, sollten sie sie nicht hereinbitten, sie müssten von selbst hineingehen. Niemals sagen „Ja kommen sie rein“. und solche gängigen Formalien erzählen. Alles andere kann und sollte man verweigern.

Meine Rechte!
Bevor sie reinkommen darf man:

  • Man darf den Befehl durchlesen(Oder vorlesen lassen).
  • Man darf eine Kopie verlangen.
  • Man darf seinen Anwalt konsultieren.(Notfalls einen suchen schnell)Ohne Anwalt geht nichts! Teuer aber wichtig!
  • Sie haben das Recht auf eine Kopie, sollte er keine Kopie haben, muss er diese vorher organisieren.
  • Ein Zeuge muss an der Hausdurchsuchung teilnehmen (kein Polizist, sondern ein Nachbar oder dergleichen).

    Beamte setzten sich gerne über diese Argumente hinweg, hierbei solltet ihr stillschweigen und sie machen lassen. Diese Fehler sind vor Gericht gegen sie verwendbar.
  • Es muss kein Passwort oder dergleichen genannt werden, man hat hier keine Mitwirkungspflicht.
  • Man hat das Recht zu schweigen! Davon sollte man immer Gebrauch machen. Dieses Recht hebelt auch das Argument „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ aus. Man muss nicht mit Beamten reden.

Was muss in diesem Befehl drinstehen?

  • Eine Beschreibung des Tatverdachtes(ich soll was/wann/wo getan haben?)
  • Welcher Straftatbestand wird dadurch erfüllt?
  • Der Durchsuchungsumfang (Räume)

Verhalten während der Untersuchung?

  • Man darf sich frei bewegen, telefonieren und bei jedem Raum der durchsucht wird dabei sein.
    Alles andere kann vom Anwalt als Freiheitsberaubung angeklagt werden! Man darf sogar die Wohnung verlassen(zur Arbeit o.ä.).
  • Die Polizisten dürfen nicht überall „verschwinden“. Man kann verlangen, dass Raum für Raum durchsucht wird oder das in jedem Zimmer ein Zeuge dabei ist.
  • Ein Protokoll der Durchsuchung muss von der Polizei geführt werden.
  • MAN MUSS NICHT BEI DER DURCHSUCHUNG MITWIRKEN – Man muss keine Türen, Schränke o.ä. öffnen
  • Beweismittelvernichtung/-versuch ist verboten -> Verdunkelung
  • NIE mit der Durchsuchung einverstanden erklären – auf Durchsuchungsbeschluss Kreuz bei „Durchsuchung zugestimmt“ NEIN – am besten noch einmal darunter schreiben, damit niemand ein Kreuz setzen oder ändern kann
  • Man muss NICHTS unterschreiben
  • In kein Gespräch verwickeln lassen und KEIN „freundschaftliches“ Gesprächsverhältnis aufbauen (kumpelhafte Atmosphäre) –> Gefahr von Informationsfreigabe
  • Die einzige Aussage die ihr machen solltet ist: „Ich verweigere die Aussage“
  • Rechtsbeistand darf nicht von der Polizei versagt werden , also Anwalt anrufen
  • Man ist NICHT verpflichtet Passwörter rauszugeben (Schweigerecht + man muss nichts sagen was einen selbst belastet)
  • Immer höflich und gelassen bleiben. Man selbst verweigert immer die Aussage, auch die anderen Beteiligten sollten nichts sagen.
  • Die meisten Beamten werden sich nicht die Mühe machen eure Schränke gründlich zu durchsuchen. Auch suchen die meistens nicht hinter Schubladen oder in technischen Geräten (Fernseher, Drucker).
  • Man darf Sicherheitskopien vom Rechner ziehen oder den Rechner runterfahren (damit die Verschlüsselung aktiv wird). Das ist kein Fall von „Beweisvernichtung“, denn die Daten sind ja noch da…wenn auch verschlüsselt.
  • PC ausschalten/ Steckdose ausschalten, da PC ja eh mitgenommen wird. Eventuell kann es dann passieren das die Verschlüsselung an geht (Verschlüsselung anschalten ist nicht rechtswidrig bzw es liegt keine Verdunkelung( Beweisvernichtung) vor, da die Daten weiterhin vorhanden sind, nur eben verschlüsselt)

Nach der Durchsuchung:

Da man nichts unterschreiben muss, kann es sein das sie dich mit auf die Wache schleifen, hier muss man aber nichts unterschreiben.
Eine Unterschrift, ist gleichbedeutend wie ein JA.
Sollte die Polizei sich später bei dir oder einem der Zeigen melden, muss keiner zum Verhör bzw. zur Vernehmung.
Jeder Anwalt kann ein Schriftstück aufsetzen indem erklärt wird, dass man die Aussage verweigert. Hingehen ist der größte Fehler.
Sollte die Polizei nachhaken, weshalb man nicht erschienen ist, dann kann man auf den Anwalt verweisen.
Niemals in eine Diskussion verwickeln lassen.
Vernehmungen und Protokolle muss man nicht mitmachen.
Sie müssen eine Kopie des Protokolles der Durchsuchung hinterlassen, guer drubbeb nzss stegeb was alles beschlagnahmt wird. Immer gründlich durchlesen.
Für das Protokoll gelten folgende Regeln:

  • Nirgendwo „ich bin einverstanden“ ankreuzen.
  • „Der Durchsuchung wird widersprochen“ ankreuzen oder quer übers Blatt schreiben.

Die Polizei muss leider nichts aufräumen was sehr blöd ist, jedoch danach am besten die Digital Kamera, das Handy etc. beibehalten und alles dokumentieren was sie beschädigt haben.
Hier müssen sie Schadensersatz leisten.

Was tun wenn man mit zur Wache muss?
Gelegentlich können auf die Polizisten sauer werden und dir mit U-Haft drohen.
Hier muss man mimer freundlich und gelassen bleiben, denn sie dürfen dich max. 24h in U-Haft lassen, sofern sie nichts gegen dich haben.
Lieber eine Nacht in U-Haft als etwas gestehen oder jemanden zu verraten.

Nach Abschluss der Ermittlungen:
Alle beschlagnahmten Dinge müssen zurückgegeben werden.
Rückgabe der Hardware erfolgt im Regelfall nach 6-9 Monaten.
Sachschadensersatz gibt es erst ab 25€ (Beschädigungen bei Durchsuchung).
Und für jeden Tag der U-Haft gibt 11€ pro Tag(Sofern man unschuldig ist).