Gamescom 2017: Bundesprüfstelle

Gamescom 2017: Bundesprüfstelle

Die Bundesprüfstelle, ja sie hat sich bei mir einen Beitrag verdient.
Warum, weil sie einfach verdammt cool war.

Am letzten Tag waren wir nicht mehr allzu motiviert etwas zu machen und sind zur Bundesprüfstelle und haben uns zur Aufgabe gemacht, gemeine Fragen zu stellen.
Die kurze Antwort lautet: Fehlgeschlagen.

3 Mitarbeiter warteten am Stand auf uns.
Auf die Frage hin wer der korrekte Ansprechpartner sei, gab man uns die Auswahl mit welchem wir sprechen möchten.
Der eine Mitarbeiter sah gepflegt aus, eher wie ein klassischer Spießer, ebenso seine Kollegin.
Nur der eine, mit Schlappen, kurzer Hose, verpeilt und mit einem Rock am Ring Armband war offensichtlich anders.
Er entpuppte sich als der korrekte Ansprechpartner.

Nach einem holprigen Start erklärte er uns das System der Bundesprüfstelle und mit welchen Mitteln er wie arbeiten muss.
Hierbei merkten wir, das er wirklich cool war und wusste was er tat.
Ein viel zu kleines Budget für eine passable Arbeit.

Eine Tatsache die mich bis heute schockte ist die, das die “verbotenen” Spiele so gut wie nie verboten sind, sondern nur zensiert werden um den Verkauf im Inland zu steigern.
So macht man eine “Deutsche Version” damit sie ÜBER die Ladentheke verkauft werden darf.

Er klärte uns über die Tatsache auf, das dieses Amt, eigentlich fast nichts machen kann und klare Regelungen hat. Selbst das Budget ist so begrenzt wie derren Freiheit.
Sie selbst haben gar keine Entscheidungsgewalt darüber ob ein Spiel indexiert wird oder nicht. Auch nicht ob sie ein Spiel prüfen oder nicht. Ein entsprechendes Spiel muss von einer ausenstehenden Person oder von einem anderen Amt mit einem entsprechenden Antrag gemeldet werden. Daraufhin organisiert das Amt das Spiel und organisiert ebenfalls das Gremium. Dies besteht aus 12 Leuten die möglichst jede Gesellschaftsschicht vertreten soll. Diese 12 entscheiden dann anhand der festgelegten Regeln ob ein Spiel indexiert wird oder nicht. Das Amt selbst macht nur das organisatorische und muss mit den begrenzten Mitteln alles finanzieren.
Das Amt selbst kann nur bestimmte Dinge nach ermessen entscheiden wie den Aufhabungsantrag den man frühstens 2 Jahre nach Indexierung stellen kann.
Sofern das Spiel indexiert wird, das es in der Regel noch verkauft werden, nur eben nicht frei beworben. Unter frei beworben versteht man nicht nur die Werbung, sondern auch das ausstellen im Verkaufsraum. Auf Nachfrage dürfte der Verkäufer dieses Spiel aushändigen.
Ein Beispiel das er nannte war Call of Duty – Modern Warfare 2, in diesem Spiel gab es die Szene in dem man am Flughafen ein Massaker machen muss. Hätte man in der Deutschen Version das so gelassen, hätte sie auch nicht beworben werden dürfen. Daher hat der Publisher/Entwickler eine Deutsche Fassung gemacht in der man selbst nicht auf die Zivilisten schießen darf. So konnte man dieses Verbot umgehen. Bei Dying Light und Dead Island konnte man dies nicht umgehen. Die Zombies waren offiziell zu realistisch. In Dead Island waren auch Clips zu sehen in denen es Kinderzombies gab, dies ist in Deutschland eben nicht geduldet.
Zum Nachteil der Steam Benutzer, ist es so, das dies dann nicht beworben werden darf, daher wird es im Shop nicht angezeigt. So muss man dann auf alternative Quellen zurückgreifen. Notfalls ruft man einen Freund in einem Anliegenden Land an, das dieser es für einen kauft.

Als wir noch einen der Kulis haben wollten (denn die “verschwinden” immer), lehnte er ab und gab uns aus einem kleinen Versteck, Powerbanks die nur für bestimmte Besucher sind.
Dementsprechend gingen wir mit einem Grinsen davon.

Update: Ich habe bemerkt das ich bei der Gamescom 2016 fälschlich bzw. nicht korrekt aufgeklärt wurde, das soll mit dem Beitrag hier auch korrigiert sein.